Nehmen Sie keine Messer mit ins Ausland!


Angesichts der zunehmenden Fälle von Gewaltverbrechen mit Messern haben einige Länder Maßnahmen ergriffen, die den Besitz von Stichwaffen betreffen. Wenn Sie ins Ausland reisen, vergewissern Sie sich lieber, ob das Messer, das Sie mitnehmen, in dem jeweiligen Land erlaubt ist. Andernfalls lassen Sie das Messer lieber zu Hause.
Deutschland
In Deutschland sind Messer mit einer festen Klinge ab 12 cm Länge sowie Springmesser mit einer Klinge über 8 cm Länge verboten, ebenso wie Messer mit beidseitiger Klinge sowie Faustmesser und Messer mit Sicherung (Butterfly-Messer und Springmesser).
 člověk a nůž
Österreich
Hier sind Messer mit Springklinge sowie Messer mit getarnter Konstruktion oder solche, die speziell für eine größere Verletzungswirkung modifiziert wurden, verboten. Außerdem sind Boxermesser verboten. In öffentlichen Gebäuden, Schulen und bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen keine Messer mitgeführt werden.

Frankreich
In Frankreich ist es verboten, Messer oder Arbeitsgeräte mitzuführen, die Stich- oder Schnittverletzungen verursachen können.

England
Die Briten sind sehr streng, und im Grunde kann jeder Gegenstand als Waffe angesehen werden. Ausdrücklich verboten sind Butterflymesser, Springmesser und Auswurfmesser, Keramikmesser sowie Messer, die von Metalldetektoren nicht erkannt werden. Ebenfalls verboten sind Schraubendreher, Schraubenschlüssel und Ähnliches. Wenn Sie keine plausible Erklärung dafür haben, warum Sie diese Gegenstände bei sich tragen, können Sie zu bis zu 4 Jahren Haft verurteilt werden.
 nůž a pouzdro
Dänemark
Verboten sind Springmesser, Butterfly-Messer, einhändig zu öffnende Messer und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm. Es ist verboten, in der Öffentlichkeit jegliche Art von Messer mitzuführen, nicht einmal solche vom Typ „Fischmesser“.

Slowakei
In der Slowakei ist es verboten, Dolche, Stichwaffen und Säbel an öffentlichen Orten mitzuführen.

Polen
Hier dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen keine Messer mitgeführt werden, und vollständig verboten sind versteckte Messer, z. B. in einem Spazierstock.
 
Aus dem Vorstehenden folgt, dass es sinnlos ist, einen Konflikt mit dem Gesetz zu riskieren, nur weil Sie ein Messer an einen öffentlichen Ort mitnehmen. Die Polizei im Ausland hat weitaus mehr Autorität als bei uns und auch weitaus größere Befugnisse. Streiten Sie sich daher im Ausland niemals mit Polizisten, es ist ein Kampf, den Sie verlieren werden. Auch der Trick, die im Ausland sehr hohe Geldstrafe nicht zu bezahlen, ist reine Torheit. Ihnen droht sogar eine Zwangsvollstreckung. Seien Sie in den USA besonders vorsichtig. Sich mit den örtlichen Sheriffs anzulegen, zahlt sich nicht aus, und oft reicht schon eine verdächtige Bewegung, und die Gesetzeshüter setzen ohne zu zögern ihre Waffe ein.